Praxis für Psychotherapie für

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Praxis

Als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie arbeite ich mit Kindern ab 6 Jahren und schwerpunktmäßig mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 21 Jahren.  In der Regel bedeutet Psychotherapie in diesem Alter eine intensive Einbeziehung der Eltern und anderen Bezugspersonen.


Unsere Praxis ist LGBTQIA+ friendly und nimmt an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung für gesetzlich Versicherte teil (alle Kassen).  

Ich biete verhaltenstherapeutische Einzeltherapie an, die systemische und gesprächspsychotherapeutische Ansätze integriert.

Meine Therapiezeiten sind dienstags und mittwochs in der Zeit von 14-19 Uhr.

Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung freue ich mich, wenn Sie unter den angegebenen Daten Kontakt mit mir aufnehmen.


Ihr 

Oliver Luft


Ablauf

Üblicherweise erfolgt der erste persönliche Kontakt nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung über die Psychotherapeutische Sprechstunde. Ziel ist die Klärung, ob eine Psychotherapie notwendig oder eine andere Empfehlung geeignet ist. Hierzu wird gegebenenfalls eine Erstdiagnose nach ICD-10 gestellt.


Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte sowie Vorbefunde und Schulzeugnisse in Kopie mit. Sie benötigen keine Überweisung durch einen Arzt.


In den ersten Sitzungen werden die Gründe besprochen, die Anlass der Vorstellung sind.


Im Anschluss finden mindestens 2 probatorische Sitzungen statt, um die Problematik genauer zu verstehen.


Wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, werden neben störungsspezifischen Aspekten, die Dauer, Häufigkeit und Inhalte einer Therapie besprochen.


Für den Therapieantrag müssen Sie dann einen Arzt aufsuchen, bspw. um körperliche Ursachen auszuschließen.


Weitere Informationen über eine ambulante Psychotherapie erhalten Sie hier im Download von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:


https://www.kbv.de/media/PTV10_web.pdf


Kosten

Gesetzlich Versicherte


Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch, die Probatoriksitzungen (Diagnostik) und das Auswertungsgespräch. Die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung wird gemeinsam mit dem Therapeuten bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.




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